Allgemeine Information:



Ihr Arzt hat Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt?

Bei den gesetzlich Versicherten beträgt die von den Krankenkassen vergütete Regelbehandlungszeit zwischen 15-25 Minuten.
Bei privat Versicherten liegt diese Regelbehandlungszeit zwischen 20-30 Minuten.
Die Behandlungszeit variiert je nach verordnetem Heilmittel (z.B. KG/MT etc.)
Sie enthält für die Therapie alle notwendigen Aufgaben und ist nicht die eigentliche Therapiezeit!
Die Terminvergabe, Dokumentation und das Schreiben eines Therapieberichtes, ist ebenso Teil der Behandlungszeit.
Wir vom Physiostützpunkt arbeiten grundsätzlich im 30-Minuten Rhythmus, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu bieten.

Als besondere Serviceleistung können organisatorische Aspekte wie Terminierung und Rezeptgebühren wenn möglich von der Anmeldung übernommen werden. Dadurch bleibt mehr Therapiezeit für Sie!

Welche Kosten fallen an?

Bei gesetzlich Versicherten fällt für Sie für jedes Rezept eine gesetzlich festgelegte Rezeptgebühr von 10,-€ + 10% des Rezeptwertes an. Diese Gebühr ist bitte bis zur 3. Behandlung in bar, per EC-Karte oder per Überweisung zu entrichten.

Privatversicherte erhalten die Rechnung nach Beendigung der Therapie zusammen mit dem Originalrezept. Sie werden vor Therapiebeginn über die Behandlungskosten informiert. Mit dem Behandlungsvertrag wird Ihnen eine verpflichtende Kostenübernahmeerklärung zur Unterschrift vorgelegt.

Da wir im privaten Bereich keine Verträge mit Privatversicherungen haben, sind unsere Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert und nicht verhandelbar. Unsere aktuellen Privatpreise liegen im Wartebereich aus.

Die Beihilfe-Sätze liegen bei objektiver Betrachtung weit unterhalb aller Kassensätze.
Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars, auch wenn einzelne private Krankenversicherer dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden ganz anders zu verkaufen versuchen!

Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Beamten und ihrem öffentlichen Dienstherrn, die GOÄ ist ausschließlich für Ärzte verbindlich. Damit gelten für die Preisvereinbarungen zwischen Therapeut und Privatpatient ausschließlich die §§ 611, 612 und 630 c Abs. 3 BGB.

Unsere aktuellen Preise für Privat-Beihilfe Versicherte liegen ebenfalls im Wartebereich aus.


Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin Folgendes mit
• Heilmittelverordnung
• aktuelle Befunde, MRT-/Röntgenbilder des zu behandelnden Krankheitsbildes
• Krankenkassenkarte bei gesetzlich Versicherten
• großes Handtuch
• bequeme Kleidung/evtl. Sportkleidung


Wir freuen uns, Sie bald bei uns in der Praxis begrüßen zu können!